Auf Ihrer Abrechnung muss UNBEDINGT unsere POSITION angeführt sein, da wir dies sonst aufgrund des internen Mehraufwandes mit 25,00 EUR Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen müssen! Bei den Terminen handelt es sich um ein FIXGESCHÄFT. Frachtpreis ist „all inklusive“ (inkl. Mauten, Treibstoffzuschlag, etc.)
Fällig 60 Tage nach Eingang der Faktura samt Originalen des CMR-Frachtbriefes Lieferschein, und Bestätigung von Versender u. Empfänger über durchgeführten Palettentausch. Rechnungen können vorab an invoice@seka-log.com gesendet werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir ihre Rechnung nur mit einem gültigen Bankkunden Nachweis zahlen können.
Zahlungen: Um eine fristgerechte Bezahlung sicherzustellen, müssen Sie uns vor Fälligkeit Ihrer Rechnung eine Meldung zum Abgleich der offenen Posten zur Verfügung stellen, am besten in Form eines Kontoauszuges.
Sollten Sie über mehrere Filialen (Standorte) verfügen sind wir berichtigt, Sie unter einer zentralen Debitoren/Kreditoren Nummer zu führen und Abzüge vorzunehmen. Bei Fragen zu offenen Rechnungen, schreiben Sie an info@seka-log.com unsere Positionsnummer ist dabei zwingend anzuführen! Wir behalten uns vor Ihre Anfrage binnen 5 Werktagen zu beantworten. Bitte beachten Sie das ihre Anfrage nur dann beantwortet wird, wenn diese an die oben Angeführte Adresse mit Positionsnummer erfolgt!
PALETTENTAUSCH:
Tauschpaletten müssen hochregalfähig und dürfen nicht verschmutzt und nicht beschädigt sein Paletten sind bei Versender und Empfänger Zug um Zug zu tauschen und ist uns der Palettentausch urkundlich nachzuweisen, andernfalls verrechnen wir Euro 25,00 netto je EUR-Palette zuzüglich Euro 25,00 Bearbeitungsgebühr die nicht erstattbar ist und es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass diese Kosten von Forderungen des Auftragnehmers in Abzug gebracht werden können. Die Rückgabe der nicht getauschten Lademittel kann in einer vom Auftraggeber benannte Poolfirma zurückgeben werden, wobei in diesem Fall der Auftraggeber sodann berechtigt ist, eine Gebühr pro Palette von Euro 2,50 dem Auftragnehmer zu verrechnen! Sollten wir binnen 20 Tagen ab Übernahme keine Rückgabequittung erhalten, erfolgt ein unwiderruflicher Deckungskauf und eine spätere Rückgabe ist nicht mehr möglich. Wir sind berechtigt, eigene Forderungen, insbesondere Schadenersatzforderungen, wegen Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung gegen Forderungen des Auftragnehmers (insbesondere Fracht) gegenzuverrechnen.
Der Auftragnehmer darf sich nicht auf ein Kompensationsverbot berufen.
– Wir sind unbeschadet eingetretener oder bevorstehender Haftungen jedenfalls von Ablieferungshindernissen vor oder nach Ankunft am Bestimmungsort, Verlust oder Beschädigung der Ware oder Lieferfristüberschreitung nachweislich sofort zu informieren.
– Der Auftragnehmer bestätigt durch die Annahme dieses Auftrages, dass er über eine aufrechte CMR-Versicherung bei nachweislich bezahlter Versicherungsprämie, über alle für den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen (z.B. § 36 GüKG) und das Fahrpersonal über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen verfügt. Bei Weitergabe dieses Auftrages ist eine derartige Bestätigung vom Subauftragnehmer einzuholen.
– Wir weisen darauf hin, dass Sie uns gegenüber für eventuelle auftretende Schadensereignisse in vollem Umfang, d.h. auch unbeschränkt haften, wenn weitere Subunternehmer eingesetzt werden und diese keinen ausreichenden Versicherungsschutz haben sollten.
– Wir weisen Sie darauf hin, dass das beladene Equipment nicht unbeaufsichtigt während des Transportablaufes abgestellt werden darf. Ruhezeiten und dergleichen müssen auf bewachten Parkplätzen durchgeführt werden
– Die Weitergabe dieses Auftrages ist grundsätzlich unzulässig. Gestatten wir die Weitergabe ausdrücklich, so nur an den uns nachweislich und namentlich bekannt gegebenen Subauftragnehmer. Umladung/Zuladung verboten
– Sollte die Neutralität nicht wie im Auftrag vereinbart gewahrt werden, so stimmt der Auftragnehmer einer Vertragsstrafe in der Höhe von 75% der vereinbarten Fracht zu! Für Be- und Entladung gelten jeweils 24 Stunden als standgeldfrei, darüber hinaus Euro 120,–/24 Stdn. Voraussetzung für einen Standgeldanspruch ist, dass das Fahrzeug termingerecht am Ladeort/Entladeort bereitgestellt wird und die Standzeit vom Absender/Empfänger mit Datum und Uhrzeit firmenmäßig gezeichnet ist. Absoluter Kundenschutz gilt als vereinbart und ist Bestandteil des Transportauftrages. Kontaktaufnahme jeglicher Art zu unseren Kunden , Ladestellen und Entladestellen sind Ihnen ausdrücklich untersagt. Es steht uns frei bei Nichteinhaltung eine Konventionalstrafe vom 10 fachen des Transportpreises zu verrechnen. Außerdem können wir Ihre Frachtansprüche einbehalten. Tritt der Auftragnehmer in den Wettbewerb ein, verfallen seine Forderungen.
– Bei o.g. Ware handelt es sich um CMR-Termingut! Ihr Fahrpersonal verfügt über ausreichend Fahrzeit, um o.g. Termine einhalten zu können, bzw. Sie haben Vorkehrungen (Fahrertausch am Transportweg usw.) getroffen, um die vereinbarten Termine zu gewährleisten.
– Dieser Transportauftrag wurde in allen Punkten vorher telefonisch vereinbart und ist auch ohne Ihre Gegenbestätigung bindend. Eine schriftliche Gegenbestätigung mit von Ihnen abgeänderten Vertragsbestandteilen gilt als unwirksam. Sie, als Auftragnehmer, bzw. Ihr Fahrpersonal sind dafür verantwortlich, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Achslasten und das vorgegebene Gesamtgewicht nicht überschritten werden.
– Mit Annahme dieses Transportauftrags bestätigen Sie, für den deutschen Streckenanteil das deutsche MINDESTLOHNGESETZ (MiLoG) und die dazu ergangenen Verordnungen (Mindestlohnmeldeverordnung-MiLoGMeldV und Mindestlohnaufzeichnungsverordnung – MiLoGAufV) einzuhalten und den nach dem deutschen Mindestlohngesetz vorgeschriebenen Mindestlohn zu bezahlen. Sie verpflichten sich, uns dies auf Verlangen in geeigneter Form nachzuweisen. Weiters verpflichten Sie sich, uns im Falle eines Verstoßes gegen die o.a. Rechtsvorschriften von allen Ansprüchen und Forderungen Dritter (insbesondere Lohnempfänger, Sozialversicherungsträger, Finanz- und Bußgeldbehörden) sowie den in diesem Zusammenhang anfallenden Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten schad- und klaglos zu halten und erklären sich einverstanden, dass Forderungen aus diesem Titel mit offenen Forderungen Ihrerseits aufgerechnet werden können
– Mit Annahme dieses Transportauftrages bestätigen Sie, die Bestimmungen des österreichischen Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz – LSD-BG, gültig ab 1.1.2017, vollinhaltlich einzuhalten und Sie verpflichten sich dies auf Verlangen in geeigneter Form nachzuweisen. Weiters verpflichten Sie sich, uns im Falle eines Verstoßes gegen die o.a. Rechtsvorschriften von allen Ansprüchen und Forderungen Dritter, sowie den in diesem Zusammenhang anfallenden Rechtsverfolgungs- und Rechtverteidigungskosten schad- und klaglos zu halten und erklären sich einverstanden, dass Forderungen aus diesem Titel mit offenen Forderungen Ihrerseits aufgerechnet werden können. Fahrzeiten und Anzahl der Fahrer müssen so koordiniert sein, dass die Liefertermine des Auftrags gesetzeskonform eingehalten werden können. Während des Transportverlaufes sind wir laufend und pro-aktiv über eventuelle Unregelmäßigkeiten, wie: Verzögerungen, Ablieferhindernisse, Unfälle, Schäden, Manipulation, Verdacht auf Manipulation sofort zu informieren!
Wir wünschen einen guten Transportverlauf und eine unfallfreie Fahrt!
Mit freundlichen Grüssen
SEKA LOGISTIK GmbH